In den einzelnen Landesärztekammern steht das vom Deutschen Ärztetag in Kiel am 1. Juni 2011 beschlossenen ärztliche Suizidhilfe-Verbot als Bestandteil der Berufsordnung zur Diskussion. Während einige Kammern die restriktive Fourmulierung in ihren jeweiligen Berufsordnungen bereits übernahmen, hat die bayerische Landesärztekammer darauf verzichtet. In ihrer Sitzung Mitte Oktober beschlossen die dortigen Delegierten, es sei hinreichend, wenn es heißt: Der Arzt hat Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen.“
An alle Landesärztekammern, die über das Verbot der ärztlichen Suizidbegleitung in ihrer Berufsordnung noch befinden werden, appelliert die DGHS dringend, die Gewissensfreiheit der Ärzte im Umgang mit Sterbenden zu achten.
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