In der Krebsmedizin kommt die Frage, ob Ärzte auch Sterbehilfe in Form eines assistierten Suizides leisten würden, von Patientinnen und Patienten immer öfter vor. Vier von zehn Ärzten seien in jüngster Zeit konkret dazu angesprochen worden. 16 Prozent der Onkologen würden dies unterstützen und weitere 30 Prozent unter bestimmten Bedingungen. 47 Prozent lehnen Freitodbegleitungen ab.
Von den Befürwortern wurde als denkbares Motiv angegeben, wenn bei den betroffenen Patienten ein unkontrollierbares Leiden vorliegt. Zudem müsste klar sein, dass eine Freiverantwortlichkeit des Patienten vorliegt – dass die Entscheidung also nach freiem Willen getroffen wurde.
Allerdings sei eine tatsächlich durchgeführte Freitodbegleitung erst selten vorgekommen, bei drei Prozent der Befragten. Das geht aus einer Umfrage der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO), die sie am 1.9.2022 vorstellte.
Die Fachgesellschaft erhofft sich nun vom Gesetzgeber einen rechtlichen Rahmen, allerdings keinesfalls im Strafgesetzbuch. Der Geschäftsführende Vorsitzende der DGHO und Direktor der Medizinischen Klinik II des Universitätsklinikums Würzburg, Hermann Einsele, erklärte, dass es für Onkologinnen und Onkologen wichtig sei, sich mit dem ärztlich assistierten Suizid auseinanderzusetzen. Denn sie begleiteten besonders viele Menschen in der Endphase ihres Lebens. „Für Ärztinnen und Ärzte braucht es neben Rechtssicherheit immer auch Handlungsspielraum.“
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