Kommt der Verbotsparagraf 217 StGB in neuem Gewand zurück?

Eine fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe hat am 27.1.2022 einen Gesetzentwurf vorgestellt. Der Text sieht das Wiederaufleben eines § 217 StGB vor. Damit würde, falls der Entwurf im Bundestag eine Mehrheit findet, die organisierte und wiederholte Freitodbegleitung wieder eine Straftat. Es sei denn, die Freiverantwortlichkeit der Entscheidung wird durch zwei Untersuchungen beim Psychiater im Abstand von drei Monaten eindeutig bescheinigt. Man wolle ein Schutzkonzept schaffen, sagten die Abgeordneten bei einer Pressekonferenz in Berlin. Zudem sieht der Entwurf ein strenges Werbeverbot vor. In einer ersten Bewertung bezeichnet die DGHS den Entwurf als inakzeptabel, es handele sich eher um ein „Suizidhilfeverhinderungsgesetz 2.0“. Ein Schutzkonzept dürfe die Wahrnehmung des verfassungsrechtliche verbrieften Rechts auf Inanspruchnahme von Hilfe nicht so dermaßen erschweren. Der bisherige § 217 StGB (Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ war am 26.2.2020 vom Bundesverfassungsgericht für nicht verfassungsgemäß erklärt worden.
Gesetzentwurf als PDF 
Antrag Suizidprävention als PDF

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