Keine Verabschiedung im Bundestag. Der vom Bundesjustizministerium (FDP) entwickelte Gesetzentwurf § 217 "zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung" wird in der vorliegenden Form nicht kommen. Die für den 31. Januar vorgesehene abschließende Lesung im Bundestag ist abgesagt. Die Unionsparteien hatten den vorliegenden Entwurf in jüngster Zeit vehement kritisiert. Sie möchten eine weitergehende Verbotsregelung, über die noch in den Ausschüssen diskutiert wird. Ob das Thema Sterbehilfe noch vor der Bundestagswahl im September 2013 in einem Gesetz geregelt wird, scheint zunehmend fraglich.
Da die DGHS keine Freitodbegleitungen durchführt, ist sie von einem solchen Gesetz nicht direkt betroffen. Zu der Gesetzesinitiative der Koalition sagt die DGHS: Ein Strafgesetz, wie es von der Bundesregierung diskutiert wird, ist nicht wirklich notwendig und auch nicht verhältnismäßig. Ein Verbot der gewerbsmäßigen und vielleicht sogar der organisierten Sterbehilfe ist lebensfremd, solange es Ärzten nicht von ihrer Kammer erlaubt wird, unter Wahrung ihrer Gewissensfreiheit bei einem Suizid zu assistieren.