In der kanadischen Provinz Québec dürfen unheilbar kranke Menschen seit Anfang November im Voraus Sterbehilfe verlangen, auch wenn sie später nicht mehr aktiv zustimmen können. Seit der Legalisierung der aktiven Sterbehilfe im Jahr 2016 hat sich Kanada international zu einem der liberalsten Länder entwickelt.
Mit der neuen Regelung in Quebec, die sogenannte „Vorausverfügungen“ ermöglicht, können Patienten etwa mit einer Demenzdiagnose künftig angeben, dass sie im späteren Krankheitsverlauf Sterbehilfe erhalten – selbst, wenn sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Lage sind, aktiv ihre Zustimmung zu geben.
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