Der auf dem Ärztetag gefasste Beschluss, dass Ärzten laut Berufsordnung künftig die Hilfe zur Selbsttötung verboten sein soll, stößt auf heftige Kritik: DGHS-Präsidentin Elke Bazner nannte den Beschluss "das falsche Signal". Am 15. Juni schreibt Baezner an Landesregierungen und Ärztekammern und ruft in diesem <link file:509 _blank>Brief dazu auf, die vom Ärztetag beschlossenen Verschärfungen der Lage Sterbender nicht zuzulassen.
Einen "Rückschritt in der Debatte um humanes Sterben", titelte Prof. Dr. Rosemarie Will, Vorsitzende der Humanistischen Union (HU) ihre Stellungnahme und kündigte eine verfassungsrechtliche Prüfung an.
Der Bund für Geistesfreiheit (BfG Bayern) findet, „…allein der Versuch, Ärzte einzuschüchtern, die sich am Patientenwillen orientieren, ist moralisch auf Äußerste verwerflich. Es stellt sich dabei auch die Frage, wie lange eigentlich solche „Kammern“ – Relikte aus mittelalterlichen und vordemokratischen Zeiten – überhaupt beibehalten werden sollen.“
Der Humanistische Verband Deutschland (HVD) wertet: "Verlierer der beschlossenen Verschärfung der ärztlichen Musterberufsordnung sind nicht nur die Schwerstkranken, denen ein möglicher Ausweg zur Verkürzung eines langen Leidens in Zukunft verwehrt bleibt. Verlierer sind auch jene Ärzte, die sich vorstellen können, aus Mitgefühl und palliativmeidzinischer Verantwortung dabei einem von ihnen betreuten Patienten im äußersten Notfall zu helfen."
Der Medizinrechtler Lutz Barth kommentiert: „Es zeigt sich, dass ethische Überzeugungstäter unbelehrbar sind und das notwendige Maß an Toleranz vermissen lassen. Dies gilt in erster Linie für Ärztefunktionäre aber auch für diejenigen Delegierten, die das Verbot beschlossen haben. Es hätte der verfasste Ärzteschaft gut zu Gesichte angestanden, eine Regelung anzustreben, die sich vom „Schwarz-Weiß-Denken“ verabschiedet und da muss es sich als zynisch erweisen, wenn zugleich auf dem Ärztetag dafür eingetreten wird, die Palliativmedizin weiter auszubauen. Dies zu betonen mag ehrenhaft sein, wenngleich doch hiermit lediglich Selbstverständlichkeiten eingefordert werden, die allerdings in keinem Widerspruch zu einer ärztlichen Suizidassistenz stehen.“ [Lutz Barth, 3. Juni 2011]
Prof. Kunz aus Bern schrieb uns, dass er den Beschluss für einen "Skandal" halte und weiter: „Es ist mit fatalen gesellschaftspolitischen Konsequenzen zu rechnen, weil aus dem Verbot ärztlicher Suizidhilfe folgen könnte, dass Menschen qualvoll selbst Hand an sich legen müssen.“