Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn sei nicht verpflichtet, schwerkranken Menschen, die den Entschluss zum Suizid gefasst haben, hierfür den Erwerb des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital zu erlauben. Das hat das Oberverwaltungsgericht am Mittwoch, 2.2.2022 in drei Verfahren, von zumeist DGHS-Mitgliedern, entschieden und damit Urteile des Verwaltungsgerichts Köln (25.11.2020) bestätigt. Prof. Robert Roßbruch als zuständiger Rechtsanwalt der Kläger kündigte noch am selben Tag Revision an. Dann wird in letzter Instanz das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. (Foto: DGHS/C. Hucke)