Grundsatzurteil zur Rolle des Arztes

Der Bundesgerichtshof in Leipzig hat den Freispruch für zwei Ärzte am Mittwoch, 3. Juli 2019, bestätigt. Die Suizide, bei denen Medikamente zur Verfügung gestellt worden waren, wertete das Gericht als "Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der sterbewilligen Frauen", so dass Rettungsmaßnahmen durch den anwesenden Arzt nicht geboten waren. Es ging um zwei Fälle in Berlin und Hamburg und grundsätzliche Fragen: Wie weit reicht der freie Wille bei Menschen, die ihr Leben beenden wollen? Und wie müssen sich Mediziner verhalten?
Zum einen ging es um zwei ältere Damen aus Hamburg, die sich 2012 entschlossen hatten, aus dem Leben zu scheiden. Der angeklagte Arzt war dabei, als sie die tödlichen Medikamente einnahmen und begleitete ihr Sterben.
Im anderen Fall ging es um eine chronisch kranke 44-Jährige aus Berlin, die 2013 ihr Leben ebenfalls beendete. Der angeklagte Arzt hatte ihr ein starkes Schlafmittel verschrieben. Davon nahm sie eine mehrfach tödliche Dosis, dann informierte sie den Arzt. Als er nach der Frau sah, war sie komatös. Der Arzt ergriff keine Rettungsmaßnahmen.
Der seit 2015 geltende Strafrechtsparagraph 217, der wiederholte Suizidhilfe verbietet, war damals noch nicht in Kraft.