Ein Arzt darf einem Patienten todbringende Medikamente überlassen und verstößt damit nicht unbedingt gegen die Verfassung. Ein entsprechendes Urteil fällte das Verwaltungsgericht Berlin am 30. März 2012. (VG 9 K 63.09) Die Ärztekammer kann nach diesem Urteil kein uneingeschränktes Verbot der Überlassung todbringender Medikamente an Sterbewillige gegenüber einem Arzt aussprechen. Geklagt hatte der Mediziner Uwe-Christian Arnold, dem die Ständevertretung im Jahr 2007 die Weitergabe solcher Medikamente verbieten wollte.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das Gericht die Möglichkeit der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.