Gerichtsurteil toleriert ärztliche Assistenz beim Suizid

Ein Arzt darf einem Patienten todbringende Medikamente überlassen und verstößt damit nicht unbedingt gegen die Verfassung. Ein entsprechendes Urteil fällte das Verwaltungsgericht Berlin am 30. März 2012. (VG 9 K 63.09) Die Ärztekammer kann nach diesem Urteil kein uneingeschränktes Verbot der Überlassung todbringender Medikamente an Sterbewillige gegenüber einem Arzt aussprechen. Geklagt hatte der Mediziner Uwe-Christian Arnold, dem die Ständevertretung im Jahr 2007 die Weitergabe solcher Medikamente verbieten wollte.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das Gericht die Möglichkeit der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.