Freitodbegleitung in stationären Einrichtungen

Bethel will Suizidhilfe künftig tolerieren

Auch Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel haben ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Das darf in den Krankenhäusern oder Hospizen der evangelischen Kirche nicht beschränkt werden. Auch darf den Mitarbeitern von Sterbehilfeorganisationen oder Anbietern von assistiertem Suizid in den Bethel-Einrichtungen kein Haus- oder Besuchsverbot erteilt werden. Diese Grundsätze sind Teil einer am 17. Juni 2024 in Bielefeld vorgestellten Handlungsempfehlung für Bethel-Mitarbeiter, die für viel mediale Aufmerksamkeit (z. B. in der „Zeit“) sorgte. 

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