Frankreich: Vincent Lambert darf sterben

DGHS nimmt die Entscheidung mit großer Erleichterung zur Kenntnis.

Die Maschinen, die den querschnittgelähmten französischen Komapatienten Vincent Lambert am Leben erhalten, dürfen angehalten werden. Das entschieden die Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg am Freitag, 5. Juni 2015. Sie bestätigten damit die Entscheidung der französischen Gerichte, die Behandlung des Komapatienten abzubrechen. Das Urteil ist endgültig, eine Berufung dagegen nicht möglich.
Die Familienangelegenheit war Teil einer Gesellschaftsdebatte in Frankreich geworden. Der inzwischen 38-jährige Lambert hatte sich bei einem Motoradunfall im Herbst 2008 schwere Kopfverletzungen zugezogen und war ins Koma gefallen. Seine Eltern hatten die Anfang 2013 gefallene Entscheidung der Ärzte, passive Sterbehilfe (also den Behandlungsabbruch) zuzulassen, nicht akzeptieren wollen und waren durch alle Instanzen gezogen. In einer ersten Reaktion zeigt sich die DGHS erleichtert über diese Entscheidung.

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