Auf der DGHS-Fachtagung am 26.02.2025 diskutierten (v.li.): der Psychiater Prof. Dr. Mattias Dose, der Palliativarzt Dr. Dirk Wildner, die Ethikerin Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert, DGHS-Präsident RA Prof. Robert Roßbruch und der Jurist Prof. Dr. Thomas Fischer. Die Moderation hatte Dr. Dr. h.c. Michael Schmidt-Salomon.
Die DGHS-Fachtagung „Freitodbegleitung 2030 – Auf dem Weg zur Normalität“ stieß auf großes Interesse. Am Mittwoch, 26.02.2025, exakt fünf Jahre nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil, das ein Verbotsgesetz gekippt hatte, kamen Ärzt:innen, Jurist:innen, Pflegende, Freitodbegleiter:innen , ehrenamtlich Engagierte der DGHS und Vereinsmitglieder einen Tag lang zusammen.
Fünf Jahre nach dem bahnbrechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidassistenz war es für die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) Zeit, Bilanz zu ziehen: Was hat sich geändert und was ist in dem nächsten halben Jahrzehnt zu tun, um dem Recht auf Selbstbestimmung über das eigene Sterben Geltung zu verschaffen? Was ist nötig, dass Menschen das ihnen zugestandene Recht in der Realität der Kliniken, Heime und Familien tatsächlich ausüben können? Wie können drohende Hürden durch Gesetzgebung oder Medikalisierung verhindert werden?
Im Mittelpunkt der DGHS-Fachtagung, die am 26.02.2025 in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften in Berlin-Mitte stattfand, stand das in der Debatte in Deutschland immer wieder gezeichnete Drohbild einer „Normalisierung“ der Suizidassistenz. Was kann „Normalität“ in diesem Zusammenhang bedeuten? Worauf richtet sich die Befürchtung, die gegenwärtige Praxis der Suizidassistenz könne eine „Normalisierung“ des Suizids als Ausweg aus schwerem Leiden nach sich ziehen? Führt das Angebot eines professionell begleiteten Suizids dazu, dass die Weiterentwicklung alternativer Optionen zur Leidensbegrenzung wie Palliativmedizin, Hospiz und qualitativ gute Pflege ins Hintertreffen gerät? Oder sind diese Befürchtungen eher Indizien für das Weiterbestehen der traditionellen grundsätzlichen Vorbehalte gegen den Suizid?
Eine zweite Frage stellt sich wenige Tage nach der Bundestagswahl, die veränderte Mehrheitsverhältnisse gebracht hatte: Wie streng dürfen diese Kriterien sein, um Leichtfertigkeit im Umgang mit dem Tod zu vermeiden, ohne den Zugang zur Option des selbstbestimmten Lebensendes übergebührlich einzuschränken?
Die Fachtagung führte in vier Workshops und einer Podiumsdiskussion medizinische, juristische und ethische Perspektiven und nicht zuletzt die Perspektive der Sterbehelfer selbst auf diese Frage zusammen.
Einen Bericht über die Fachtagung lesen Sie im Humanistischen Pressedienst (hpd).