Der Fall K. aus Braunschweig geht möglicherweise in eine nächste Instanz. Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sind nun Rechtsmitteleingelegt worden, wie am 18. Oktober 2012 bekannt gegeben wurde. Vor drei Monaten hatten die Straßburger Richter einem 69-jährigen Witwer aus Braunschweig teilweise recht gegeben. Aber eben nur teilweise. Sie hatten die zentrale Frage nach einem Recht auf Sterbehilfe nicht beantwortet, aber Deutschland gerügt, weil die Gerichte sich nicht mit dem Fall befasst haben. „Das hat mir Mut gemacht“, sagt Ulrich Koch gegenüber der Braunschweiger Zeitung vom 19. Oktober 2012. So viel Mut, dass er nun Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt hat. Seine Frau war nach einem Unfall halsabwärts gelähmt und hatte schließlich, nachdem sie in Deutschland kein Medikament zur Selbsterlösung erhalten hatte, eine Freitodbegleitung in der Schweiz nachgesucht.
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