Am 23. November 2010 verhandelte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg den Suizid-Fall einer Braunschweigerin, bei dem der Witwer auf nachträgliche Feststellung klagt, seiner gelähmten Frau sei in Deutschland der sanfte Suizid mit Natrium-Pentobarbital zu Unrecht verweigert worden. Sie starb in der Schweiz. Ein Vertreter der Bundesregierung verteidigte eine entsprechende Ablehnung des Medkamentenantrags und betonte am ersten Verhandlungstag, dass das Recht auf Achtung des Privatlebens (Artikel 8 der Menschenrechtskonvention) nicht eine Pflicht des Staates umfasse, den Erwerb eines tödlich wirkenden Medikaments zu erlauben. Mit einem Urteil ist erst in einigen Monaten zu rechnen.
Im Fall der gelähmten Britin Diane Pretty im Jahr 2002 hatte der EGMR ein entsprechendes Grundrecht auf Sterbehilfe verneint und die Beschwerde abgelehnt.