Sehr geehrte Redaktionen,
ob es eine gesetzliche Regelung zur Suizidhilfe in absehbarer Zeit geben wird, ist zurzeit noch offen. Der Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e. V. (DGHS) vermittelt seinen Mitgliedern seit annähernd vier Jahren auf Wunsch eine ärztliche Freitodbegleitung, dabei gelten strenge Sorgfaltskriterien und ein doppeltes Vier-Augen-Prinzip. Ist damit ein Status Quo erreicht, der den hilfesuchenden Menschen und den beteiligten Ärzt:innen gerecht wird? Welche Personengruppen können auf eine Freitodbegleitung hoffen und welche sind möglicherweise davon ausgeschlossen? Ist die Durchführung dieser Form von Suizidhilfe beeinträchtigt, wenn der Zugriff auf das Wunschmedikament nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (07.11.2023) auch weiterhin nicht möglich ist? DGHS-Präsident RA Prof. Robert Roßbruch stellt sich Ihren Fragen. Zudem legen wir die aktuellen Zahlen vor, wie vielen Menschen aus welchen Motiven im zurückliegenden Jahr 2023 eine Freitodbegleitung durch die DGHS vermittelt wurde.
Pressekonferenz mit DGHS-Präsident RA Prof. Robert Roßbruch
„DGHS-Suizidhilfe-Fallzahlen 2023, das richtige Medikament
und die Rolle der Ärzt:innen“
Dienstag, 27.02.2024, 11.00 Uhr
Tagungszentrum im Haus der Bundespressekonferenz, Raum 0107,
Schiffbauerdamm 40 / Ecke Reinhardtstraße 55, 10117 Berlin
Über Ihre Teilnahme an dieser Pressekonferenz würden wir uns sehr freuen. Es wird zudem die Möglichkeit geben, online über pressekonferenz.tv teilzunehmen und Fragen zu stellen. Eine kurze Anmeldung (mit Namen und Medium) an presse(at)dghs.de wird erbeten.