Ein großer Tag für das Selbstbestimmungsrecht!

DGHS begrüßt Urteile des BGH

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V. begrüßt in einer Presse-Erklärung vom 4.7.2019 die Bestätigung der beiden Freisprüche durch die Urteile des 5. Strafsenats des BGH vom 3.7.2019 (5 StR 132/18 und 5 StR 393/18) gegen die beiden Ärzte Dr. Christoph Turowski und Dr. Johann F. Spittler, bei denen es um ärztlich assistierten Suizid ging. Die beiden Urteile sind von grundsätzlicher Bedeutung, denn durch sie wird endlich die stark umstrittene Entscheidung des 3. Strafsenats (3 StR 96/84) aus dem Jahre 1984 Rechtsgeschichte. In dieser Entscheidung hat der 3. Strafsenat seinerzeit die Rettungspflicht des Arztes bei eintretender Bewusstlosigkeit des Suizidenten sowie dessen Pflicht zur präventiven Verhinderung des Suizids bejaht.

zur Presse-Erklärung