DSO appelliert: Hinterlegen Sie Ihre schriftliche Patientenverfügung!

In neun von zehn Fällen entscheiden die Angehörigen über die Organspende, weil der Verstorbene seinen Willen nicht dokumentiert hat. Obwohl 20 Prozent der Deutschen angeben, einen Organspendeausweis zu besitzen, haben nur sieben Prozent ihre Entscheidung auch schriftlich hinterlegt. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation appelliert deshalb dringend, die Angehörigen mit dieser Entscheidung nicht alleine zu lassen und rechtzeitig vorzusorgen.