Das Landgericht Essen verhandelt seit Dienstag, 12.12.2023, wegen eines Suizidhilfefalls gegen den Arzt Dr. S., der Vorwurf: Totschlag. Dem Mediziner aus Datteln wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, im Sommer 2020 einem 42-jährigen Mann aus Dorsten beim Suizid geholfen zu haben, der wegen einer psychischen Erkrankung in seiner Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigt gewesen sein soll. War also die Freiverantwortlichkeit des Sterbewunsches und die Sorgfalt beim Vorgehen klar (und damit straffrei) gegeben?
Am ersten Verhandlungstag schilderte der Arzt schilderte seine Sicht der Dinge. Demnach habe er sich, so berichtet der WDR, intensiv mit dem Fall beschäftigt und sei nicht leichtfertig zu der Entscheidung gekommen, Suizidhilfe zu leisten. Anfang 2020 sei der Patient mit dem Sterbewunsch auf ihn zugekommen, weil er aufgrund schwerer Erkrankungen keine Lebensperspektive mehr gesehen habe. Er soll wegen einer Augenerkrankung um seine Sehfähigkeit gebangt haben. Auch depressive und schizophrene Zustände hätten dessen Leben massiv eingeschränkt. Über Monate soll es Gespräche gegeben haben.
Diese Freitodbegleitung war nicht durch die DGHS vermittelt worden. Bis zum 23. Januar 2024 sind weitere Prozesstage angesetzt. Das Medieninteresse ist groß.
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