Die DGHS zum Gesetzentwurf zum assistierten Suizid

Die DGHS begrüßt den Gesetzentwurf zum assistierten Suizid von Borasio u. a. Er stellt sich unzweideutig gegen den Plan von Gesundheitsminister Gröhe, die Chance schwer leidender unheilbarer Patienten zunichte zu machen, im Fall eines Versagens der Palliativmedizin auf eine begleitete Selbsttötung als ultima ratio zurückgreifen zu können. Die DGHS teilt die Auffassung, dass der Vorstoß von Gröhe einseitig nur einen Ausschnitt des pluralen Meinungsspektrums zur Norm erhebt und die Pflicht des Staates zur weltanschaulichen Neutralität verletzt. Ebenso entschieden stellt es sich gegen die zersplitterte berufsrechtliche Lage, nach der nur ein Teil der deutschen Landesärztekammern ihren Ärzten die Suizidbeihilfe verbietet, während ein anderer sie zulässt. Auch dass der Vorschlag die Suizidassistenz vorrangig kompetenten Ärzten zuweist, entspricht der Position der DGHS, die eine sachkundige und Sorgfaltskriterien beachtende Beratung von sterbewilligen Patienten für unabdingbar hält. Die DGHS bezweifelt allerdings, ob der Entwurf sein Ziel erreicht, die Aussichten unheilbar Kranker auf die Abkürzung ihres Leidens hinreichend zu verbessern. Angesichts der fehlenden Bereitschaft der Mehrzahl der Ärzte, auf Wünsche ihrer Patienten nach Suizidassistenz einzugehen, hält sie die Forderung des Entwurfs für kontraproduktiv, jede von Laien einschließlich der von ehrenamtlichen Mitarbeitern der Sterbehilfegesellschaften geleistete Assistenz strafrechtlich zu verbieten. Auch hält die DGHS es für schwer zumutbar, dass schwer leidende und sterbewillige Patienten, die für ihre Entscheidung gute und nachvollziehbare Gründe haben, aber nicht unter die sehr engen Indikationen des Vorschlags fallen, weiterhin auf Hilfe im Ausland verwiesen sind.