Vor 40 Jahren gründete sich die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V. Ein Anlass zum Feiern, ein Anlass, um in die bewegte Vergangenheit zurückzublicken und vor allem ein Anlass, um voller Mut und Zuversicht einen Ausblick in die Zukunft zu wagen. Seit ihrer Gründung hat sich die DGHS zu einer der wichtigsten und größten Organisationen entwickelt, die sich für die Wahrung des Selbstbestimmungsrechts bis zur letzten Lebensminute einsetzt. Sie hat daran mitgewirkt, dass die Patientenverfügung seit 2009 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert ist. Der erklärte Patientenwille bindet das medizinische Personal von Gesetzes wegen und garantiert die Achtung des eigenen Willens am Lebensende, sobald dieser nicht mehr selbst artikuliert werden kann. Eine ähnliche Vorreiterrolle nimmt die Gesellschaft in der Diskussion um die Hilfe zur Selbsttötung ein. Nach der Einführung der Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung 2015 stand die DGHS an der Seite der Betroffenen die sehnlichst sterben möchten und setzte sich unablässig für eine Abschaffung der Norm ein. Im Februar 2020 kippte das Bundesverfassungsgesetz dieses Verbotsgesetz.
Geschichte: Am 1.12.1976 wurde unter Federführung des damaligen Bundes für Geistesfreiheit (bfg) Nürnberg ein Inserat in drei Tageszeitungen veröffentlicht. „Für das Recht, human zu sterben?“, finanziert aus dem Nachlass eines Krebspatienten. Das Echo war enorm. Es meldeten sich rund 1 000 Leserinnen und Leser mit befürwortenden Zuschriften. Am 7.11.1980 wird in Nürnberg die „Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben“ gegründet. Am 1.1.1981 hat der Verein bereits 100 Mitglieder, die Bundesgeschäftsstelle wird nach Augsburg verlegt. Schnell wächst der Verein auf mehrere zehntausend Personen, das Thema Selbstbestimmung und Recht auf Sterbehilfe elektrisiert die Menschen. Unter den zahlreichen Mitgliedern sind auch immer wieder Prominente, die ihren Bekanntheitsgrad für das Thema Selbstbestimmung bis zum Lebensende nutzen.
Festschrift 40 Jahre DGHS als pdf
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