Bereits im Mai dieses Jahres führte Professor Robert Roßbruch, Vizepräsident der DGHS, ein erstes Kennlerngespräch mit der Bundestagsabgeordneten Dr. Petra Sitte, stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgeabschätzung und dem Bundestagsabgeordneten und stellvertretenden Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses für Gesundheit, Harald Weinberg (ebenfalls DIE LINKE). Damals ging es u. a. um unsere Verfassungsbeschwerde gegen § 217 StGB und welche politischen Konsequenzen für den Fall zu ziehen sind, falls § 217 StGB für verfassungswidrig erklärt wird. Ein zweites Treffen fand nun am 10. September mit Frau Dr. Petra Sitte in deren Abgeordnetenbüro statt. Im vertrauten Rahmen erklärte Herr Roßbruch den nunmehr in Broschüren-Form vorliegenden DGHS-Gesetzentwurf zum Umgang mit Suizid und Sterbehilfe (SSG). Das zweistündige Treffen war für beide Seiten sehr konstruktiv. Als Nichtjuristin schätzte Frau Sitte die wertvollen Ausführungen und Erörterungen und wird unserer Argumentation auch für ihre politische Arbeit nutzen. Gerne kommt sie auch auf unser Angebot zurück, dass die DGHS ihr in dieser Sache beratend zur Seite stehen wird, gerade weil es viele inhaltliche Überschneidungen gibt. Weitere Treffen werden mit Sicherheit folgen. Im September standen dann noch weitere Gespräche mit Bundestagsabgeordneten anderer Fraktionen, u.a. mit Frau Rechtsanwältin Katrin Keul von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an.
Dr. Petra Sitte, Die Linke
Katja Keul, Bündnis 90/Die Grünen