DGHS-Präsident zu vorliegenden Gesetzentwürfen

RA Prof. Robert Roßbruch in der taz

„Alle Entwürfe haben eines gemeinsam: Eine Beratungspflicht. Wir als DGHS lehnen das ab“, sagt Roßbruch, „aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass sich diese Menschen schon seit Jahren und Jahrzehnten mit der Beendigung ihres Lebens beschäftigt haben. Die sind nicht psychisch krank“. (Quelle: taz)

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