DGHS-Kommentar zu Kabinettsbeschluss betr. Organspende

Zum Beschluss des Bundestagskabinetts, die Bedingungen für die Kliniken zu verbessern, in denen Organspenden möglich sind, kommentiert DGHS-Präsident Professor Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher am 1. November 2018

Die Zahl der Organspenden hat in Deutschland kontinuierlich abgenommen und im Jahr 2017 einen Tiefststand erreicht. Das macht es verständlich, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ernsthaft daran geht, auch in Deutschland die Widerspruchsregelung einzuführen. Angesichts der verbreiteten verfassungsrechtlichen und ethischen Bedenken ist dieser Schritt allerdings hochgradig riskant. Er wäre gut beraten, die organisatorischen Verbesserungen, die er gleichzeitig in Angriff nehmen will, von einer  Systemänderung abzukoppeln. Die Experten sind sich einig, dass die Krise der Organtransplantation in Deutschland in erster Linie auf die hierzulande geringen Anreize für die möglichen Entnahmekliniken zurückzuführen ist. An dieser Stellschraube sollte deshalb als erste gedreht werden. In Spanien, dem Land mit der höchsten Zahl an Organspenden pro Kopf, sind die finanziellen Anreize für die Krankenhäuser, Organspenden vorzunehmen, wesentlich höher als in Deutschland. Für die zahlreichen kleineren Krankenhäuser, in denen ein Großteil der Organe entnommen wird, „lohnt sich“ die Organentnahme zu wenig, um die dadurch verursachte Störung des Routinebetriebs in Kauf zu nehmen.