Wer keine Vertrauensperson weiß, kann ab sofort (April 2016) eine neue Mitglieder-Leistung der DGHS nutzen. In einer Bevollmächtigten-Börse werden Freiwillige, die eine Bevollmächtigung in Wohnortnähe übernehmen würden, mit Suchenden zusammengebracht. Es kann einen schnell treffen. Plötzlich ist man durch Unfall oder eine Erkrankung nicht mehr in der Lage, einer empfohlenen medizinischen Maßnahme zuzustimmen oder sie abzulehnen. Das muss nun ein Betreuer oder ein Bevollmächtigter tun. Ist niemand bekannt, wird durch das behandelnde Krankenhaus beim Gericht ein gesetzlicher Betreuer beantragt. Dann entscheidet ein Fremder, der Ihren Willen nicht kennt. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V. empfiehlt dringend, beim Erstellen der Patientenverfügung vorsorglich auch eine Vollmacht (für den Bereich Gesundheit und Aufenthalt) für eine Vertrauensperson zu hinterlegen, die Ihren Willen umsetzt, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.
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