Das Bundesverfassungsgericht hat erneut zur Sterbehilfe entschieden und damit den Weg für eine gesetzliche Neuregelung endgültig frei gemacht. In einem am Dienstag, 30. Juni 2020, veröffentlichten Beschluss weisen die Richter eine Vorlage des Verwaltungsgerichts Köln zurück (1 BvL 2/20 u.a.), die Regelungen im Betäubungsmittelrecht betraf.
DGHS-Presse-Erklärung vom 2.7.2020
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