In seiner Sitzung vom 11. April 2019 hat der Bundestag den Antrag der FDP-Fraktion aus dem Oktober 2018 „Rechtssicherheit für schwer und unheilbar Erkrankte in einer extremen Notlage schaffen“ abgelehnt. Damit folgte das Plenum der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses. Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen betonten im Ausschuss, dass man das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum § 217 StGB abwarten wolle.
Am 20. Februar 2019 waren unser Präsident, Prof. Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher, und Vizepräsident Prof. Robert Roßbruch zur öffentlichen Anhörung vor den Ausschuss für Gesundheit geladen. Auf Antrag der FDP-Fraktion und anderer Abgeordneter wurden Experten/innen und Vertreter/innen verschiedener Verbände zum o. g. Thema befragt. Die Professoren Birnbacher und Roßbruch legten dabei die Meinung der DGHS dar.
...die Bundestagsdebatte in voller Länge
...Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss
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