Die Bundesregierung beschloss am 2. März 2011 Änderungen im Betäubungsmittelrecht: Künftig sollen cannabishaltige Fertigarzneimittel zur Schmerzbehandlung zugelassen werden. Nicht aufgebrauchte Schmerzmittel dürfen künftig auch für andere Patienten verwendet werden. Zudem dürfen Hospize einen Notfallvorrat an Betäubungsmitteln parat halten.
Bislang bedurfte es für jeden Fall der gesonderten Verschreibung durch einen qualifizierten Arzt. Der Bundesrat muss dieser neuen Verordnung noch zustimmen, damit sie in Kraft treten kann.