Der umstrittene Gesetzentwurf zur „Strafbarkeit der gewerbemäßigen Förderung der Selbsttötung“ wurde in den Ausschüssen des Bundesrats (Recht und Innere Angelegenheiten) verhandelt. Die Empfehlungen sind nun unterschiedlich. Der Rechtsausschuss empfiehlt für die Bundesrats-Sitzung an diesem Freitag, 12. Oktober, den Gesetzentwurf abzulehnen, der Innenausschuss hat keine Einwände.
Aus der Mottenkiste war auch ein anderer Gesetzentwurf geholt worden, den 2010 das Land Rheinland-Pfalz entwickelt hatte: Zur Strafbarkeit der „Werbung für Suizidbeihilfe“. Der Rechtsausschuss des Bundesrats stimmt diesem Entwurf zu, der Innenausschuss lehnt ab.
Die DGHS hatte bereits im Mai dieses Jahres in einer Stellungnahme die Notwendigkeit eines Gesetzes zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung angezweifelt, auch wenn sie grundsätzlich gewerbsmäßige Sterbehilfe ablehnt. Nun ist zweifelhaft, ob ein solches Gesetz tatsächlich den Bundestag passieren wird und je in Kraft tritt.