Am Mittwoch, 29. August 2012, hat die Bundesregierung den <link file:546 _blank>Gesetzentwurf "zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung" beschlossen. Mit dem im Koalitionsvertrag vorgesehenen Verbot soll Sterbehilfe-Organisationen in Deutschland die rechtliche Grundlage entzogen werden. Umstritten in dem vorzulegenden Entwurf war zuletzt vor allem der Passus, dass "nahestehende Personen" wie Angehörige und u.a. auch Ärzte nicht mit Strafe bedroht werden. Ein Arzt handelt nun im Ausnahmefall nur dann straffrei, wenn er "nicht gewerbsmäßig" agiert.
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