Auf große Zustimmung in der Delegiertenversammlung war 2016 ein Vorschlag gestoßen, der Politik einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen. Eine daraufhin gebildete Arbeitsgruppe feilte an einem entsprechenden Text, der nun fertiggestellt ist. Ziel war es, für den Fall der Zurückweisung des geltenden § 217 StGB einen Vorschlag anzubieten, der eine realistische Chance auf Umsetzung hat. Der Arbeitsgruppe gehörten der Präsident Professor Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher, die Vizepräsidentin Sonja Schmid, der Vizepräsident Professor Robert Roßbruch, die (ehemalige) Schatzmeisterin Evelyne Gläß sowie die Juristen Reiner Hausbalk und Dr. Manfred von Lewinski, beide langjährige Mitglieder, an. Die DGHS wird den Text an Bundestagsabgeordnete herantragen und auf der in Berlin geplanten Podiumsdiskussion vorstellen. Für juristisch Interessierte ist der „DGHS-Entwurf eines Gesetzes zum Umgang mit Suizid und Sterbehilfe (SSG)“ auch in Broschürenform in der DGHS-Geschäftsstelle erhältlich.
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