BGH stärkt Rechte von Betroffenen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte Betroffener bei der Auswahl ihres Betreuers gestärkt. Wünscht ein erwachsener Mensch aus freien Stücken einen bestimmten Betreuer und lehnt einen anderen ab, ist dies demnach auch dann zu respektieren, wenn die Fortführung der bestehenden Betreuung objektiv vorteilhaft wäre.

„In einem solchen Fall ist trotz der Betreuungsbedürftigkeit des Betroffenen und fortbestehendem Betreuungsbedarf die Einrichtung oder Erweiterung der Betreuung ausgeschlossen“, heißt es in einem am 27.02.2024 veröffentlichten Beschluss (Az. XII ZB 217/23).

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