Patientenverfügungen sollten so konkret wie möglich formuliert sein. Das betont nun auch der Bundesgerichtshof, weil sich drei Schwestern stritten, ob die Mutter eine künstliche Ernährung noch gewünscht hätte oder nicht. Das Gericht betonte: Wer seine Angehörigen dazu verpflichten will, ihn in bestimmten Situationen sterben zu lassen, muss konkret für diese Situation die ärztlichen Maßnahmen beschreiben. Oder er muss sich auf spezifische Krankheiten oder Behandlungssituationen beziehen. Zwar sollen die Ansprüche an eine Patientenverfügung nicht überspannt werden, aber der Betroffene soll wenigstens umschreiben, was er in einer bestimmten Lebenssituation will und was nicht. „Keine lebensverlängernde Maßnahmen“ – das sei auf jeden Fall zu wenig konkret. Az: XII ZB 61/16
Datum