Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat das Rechtsgutachten „Erwerbserlaubnis letal wirkender Mittel zur Selbsttötung in existenziellen Notlagen“ von Professor Udo Di Fabio am 15. Januar 2018 veröffentlicht. Das Gutachten kommt auf 119 Seiten zu dem Schluss, dass es für die Behörde keine Verpflichtung geben könne, entsprechende Genehmigungen zu erteilen. Bei der Behörde sind mehr als 80 Anträge anhängig.
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