Der Senatsausschuss für Justiz und Soziales in Belgien hat am 27. November 2013 dafür gestimmt, in schwerwiegenden Fällen die Sterbehilfe auch für Minderjährige zuzulassen. Damit spricht sich eine Mehrheit der Parteien aus Regierung und Opposition für eine Neuregelung aus.
Seit September 2002 ist in Belgien das "Gesetz bezüglich der Euthanasie" (loi de l'euthanasie) in Kraft, das Ärzten unter bestimmten Voraussetzungen den ärztlich assistierten Suizid erlaubt. Das Gesetz nennt Voraussetzungen für die Freitodbegleitung als Sterbehilfe, eine Kontrollkommission überwacht die Einhaltung der Bestimmungen. Unter bestimmten Umständen ist auch eine „aktive Sterbehilfe“, die eine „Tötung auf Verlangen“ meint, gestattet. Aus deutscher Sicht geht unser Nachbarland da sehr weit, ähnlich wie die Niederlande. Interessant und wichtig daran sind die drei Konditionen, unter denen die Sterbehilfe für Jugendliche EVENTUELL, betreut von einem Ärzteteam, möglich wäre. (psychologische Begutachtung der Zurechnungsfähigkeit des Minderjährigen, das Vorliegen eines aussichtslosen Leidens in der Endphase und das Einverständnis der Eltern).
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