In der TV-Sendung "Beckmann" am Montag, 6. Dezember 2010, 22.45 Uhr, im Ersten (ARD) diskutierten zum Thema: "Sterbehilfe - wer darf bestimmen, wie wir sterben?": Ulrich Koch aus Braunschweig, der vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) klagt, sein Anwalt Detlef Koch, der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland Nikolaus Schneider und die Mediziner Dr. Michael de Ridder und Dr. Antje-Katrin Kühnemann.
"Es ist gut, dass überhaupt über das schwere Thema Sterbehilfe öffentlich und intensiv diskutiert wird", kommentiert dazu DGHS-Präsidentin Elke Baezner. "Am Ende der Diskussion muss aber eine gesetzliche Regelung stehen, die jedem Menschen das gleiche Recht garantiert." Dazu gebe es mitterweile zu viele Einzelfälle in Deutschland. Auch in der TV-Runde "Beckmann" waren klare gesetzliche Regelungen für Deutschland angemahnt worden.
In der F.A. Z. vom 7. Dezember wurde bemängelt, die Sendung sei "in entrückten Allgemeinplätzen versandet". Dagegen betonte der Evangelische Pressedienst das "Nein" des Vorsitzenden zur aktiven direkten Sterbehilfe. Schreiben Sie uns Ihre Meinung dazu als E-Mail: info(at)dghs.de.