600 Menschen liegen vorm Brandenburger Tor

Aktion zum 11. Welt-Suizid-Präventionstag

Mit einer aufsehenerregenden Aktion will die Initiative „600 Leben“ auf die jährlich 600 Suizide von Jugendlichen in Deutschland aufmerksam machen. Anlässlich des Welt-Suizid-Präventionstags, der jährlich am 10. September begangen wird, legen sich 600 Menschen vor das Brandenburger Tor und stehen erst auf, wenn ihnen die Hand gereicht wird.
2003 wurde der Welt-Suizid-Präventionstag erstmals von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ausgerufen. Rund eine Million Menschen begehen nach WHO-Zahlen weltweit jährlich Suizid. Erst eine kürzlich veröffentlichte Studie der WHO belegt, dass der Freitod unter den 15- bis 29-Jährigen der Freitod die zweithäufigste Todesursache darstellt. Am höchsten ist die Selbsttötungsrate bei den über 70-Jährigen. Außerdem kritisiert die Organisation, dass dieses Thema in vielen Ländern noch immer tabuisiert wird. Das Motto des diesjährigen Welt-Suizid-Präventionstags ist „Suicide Prevention: One World Connected.“
Auch Elke Baezner, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. , betont aus diesem Anlass: „Denn nur, wenn man Menschen, die über Selbsttötung aus welchen Gründen auch immer nachdenken, ernst nimmt und ohne Tabu kompetent berät, können Affekt-Suizide vermieden werden.“

DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN (DGHS) e.V.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit erste und älteste Organisation dieser Ausrichtung in Deutschland. Sie versteht sich als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens auch gegen Widerstand. Vorrang hat für die DGHS das Selbstbestimmungsrecht des Individuums. Als Patientenschutz-Organisation klärt die DGHS über Vorsorge-Möglichkeiten auf, hat schon früh eine Patientenverfügung entwickelt und zur Durchsetzung des Patientenverfügungsgesetzes beigetragen. Im 34. Jahr ihres Bestehens kämpft die DGHS für eine umfassende gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung und Sterbehilfe. Unter Berücksichtigung von Sorgfaltskriterien soll Artikel 1 des Grundgesetzes, die unantastbare Würde, auch im Sterben eine Selbstverständlichkeit werden.