Selbstbestimmung
am Lebensende
Sie haben ein Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 bestätigt, als es das Verbot der Suizidhilfe aufgehoben hat.
Aber wie können Sie sicherstellen, dass Ihr Wille respektiert wird, wenn Sie sich für einen selbstbestimmten Tod entscheiden? Und wie können Sie eine zuverlässige und würdevolle Hilfe zum Suizid erhalten, wenn Sie es wünschen?
Die Antwort ist: Werden Sie Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V.
Was die DGHS bietet
Die DGHS ist die älteste und größte Bürgerrechts- und Patientenschutzorganisation in Deutschland, die sich seit 1980 für Ihre Selbstbestimmung am Lebensende einsetzt. Wir haben viele Erfolge erzielt, wie die gesetzliche Anerkennung der Patientenverfügung im Jahr 2009 oder die Abschaffung des § 217 StGB (Verbot der Suizidhilfe) im Jahr 2020.
Als Mitglied der DGHS unterstützen Sie nicht nur unsere Arbeit, sondern profitieren auch von vielen Vorteilen: