Selbstbestimmung
am Lebensende

Infos zum assistierten Suizid

Sie haben ein Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 bestätigt, als es das Verbot der Suizidhilfe aufgehoben hat. 

Aber wie können Sie sicherstellen, dass Ihr Wille respektiert wird, wenn Sie sich für einen selbstbestimmten Tod entscheiden? Und wie können Sie eine zuverlässige und würdevolle Hilfe zum Suizid erhalten, wenn Sie es wünschen? 

Die Antwort ist: Werden Sie Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V.

Was die DGHS bietet

Die DGHS ist die älteste und größte Bürgerrechts- und Patientenschutzorganisation in Deutschland, die sich seit 1980 für Ihre Selbstbestimmung am Lebensende einsetzt. Wir haben viele Erfolge erzielt, wie die gesetzliche Anerkennung der Patientenverfügung im Jahr 2009 oder die Abschaffung des § 217 StGB (Verbot der Suizidhilfe) im Jahr 2020. 

Als Mitglied der DGHS unterstützen Sie nicht nur unsere Arbeit, sondern profitieren auch von vielen Vorteilen:

 

Die DGHS bietet ihren Mitgliedern seit 2020 die Vermittlung einer professionellen und rechtssicheren ärztlichen Suizidassistenz (Sterbehilfe).

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Mit einer Patientenverfügung legen Sie Ihren Willen fest, für den Fall, dass Sie nicht mehr urteils- und entscheidungsfähig sind. Unsere Formulare sind rechtssicher.

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Unsere Mitarbeiter:innen beraten Sie individuell, kompetent und ergebnisoffen zu allen Fragen der Selbstbestimmung am Lebensende.

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DGHS-Vizepräsident Prof. Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher: Ethische Aspekte der Freitodbegleitung

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Frankfurt am Main
 

zum Thema Selbstbestimmtes Sterben 
mit Reinhard Konermann, DGHS-Kontaktstellenleiter Südwest.

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